Dieser Menüpunkt enthält nach Eingabe
firmenübergreifend bedeutsame, einheitliche Daten!
Legen Sie hier die Daten an, die Sie
benötigen, wenn Sie bei Ihren Lieferungen in die EU mit der
länderspezifischen Umsatzsteuer fakturieren wollen.
EU-Kurzzeichen des Landes; das Land muss zuvor
als EU-Land in den Basisdaten angelegt sein.
Der Name des Mitgliedslandes wird per Programm
aus den Basisdaten übernommen und angezeigt. Er kann hier für
USt-Zwecke überschrieben werden. Die
eigentlichen Stammdaten des Landes bleiben davon unberührt.
Klicken Sie an, ob Sie in der
landesspezifischen Umsatzsteuer des Empfängerlandes fakturieren
wollen.
Geben Sie die fremdsprachliche Bezeichnung
für die Umsatzsteuer-Identnummer ein.
Fremdsprachliche Abkürzung für die
Umsatzsteuer-Identnummer.
Wenn Sie steuerspezifische Daten in der Landessprache des
Empfängers erfassen, können Ihre Belege die entsprechenden
Bezeichnungen erhalten und sind so empfängerfreundlicher.
Ausgeschriebene Bezeichnung der
Umsatzsteuer in der Sprache des Empfängerlandes.
Ausländische Abkürzung für die Umsatzsteuer
des Empfängerlandes.
Wenn Sie steuerspezifische Daten in der Landessprache des
Empfängers erfassen, können Ihre Belege die entsprechenden
Bezeichnungen erhalten und sind so empfängerfreundlicher.
Nummer des zuständigen Finanzamtes, das für
die Option auf Landessteuer bzw. für die USt-Anmeldung zuständig ist.
Adress-Nummer des Steuerberaters, der für
die Option auf Landessteuer bzw. für die USt-Anmeldung zuständig ist. Die Adresse wird unter
"Vertrieb / Stammdaten / Sonstige Adressen" angelegt.
Im Zusammenhang mit der so genannten
Versandhandelsregelung (Versendung bzw. Beförderung der Gegenstände
durch den Lieferanten an nicht umsatzsteuerpflichtige Abnehmer)
haben die EU-Mitgliedstaaten so genannte Liefer- und
Erwerbsschwellen festgelegt.
Die Lieferschwelle legt den Warenwert abzüglich des Steuerbetrags
(Entgelt) fest, bis zu dem Versendungs- und Beförderungslieferungen
an Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des betreffenden Mitgliedstaates mit der
Steuer des Abgangslandes abgerechnet werden können. Wird dieser
Wert für den oben genannten Abnehmerkreis überschritten, hat der
Lieferant sich im Bestimmungsland umsatzsteuerlich zu registrieren
und mit der Steuer dieses Landes abzurechnen.
Die Erwerbsschwelle gilt für Abnehmer ohne USt-IdNr., die nur steuerfreie Umsätze ohne
Vorsteuerabzugsrecht ausführen, Kleinunternehmer, Land- und
Forstwirte sowie nicht unternehmerisch tätige juristische Personen.
Diese Unternehmen können bis zu dem angegebenen Betrag jährlich
Warenbezüge aus dem Gemeinschaftsgebiet bewirken, ohne für Zwecke
des Erwerbs steuerpflichtig zu werden. Wird der betreffende Wert
überschritten, erhalten sie auf Antrag eine USt-IdNr., haben die Erwerbsteuer an ihr
zuständiges Finanzamt abzuführen und können demzufolge bei
Verwendung der USt-IdNr. ohne die
Umsatzsteuer des Ursprungslandes beliefert werden.
·
Jahr
Die Schwellenwerte
können sich jährlich ändern. Übernehmen Sie daher das jeweilige
Gültigkeitsjahr hier hinein. Sie müssen das Jahr aus den
Geschäftsjahren übernehmen, die Sie im Firmenstamm angelegt
haben.
·
Bezeichnung des Jahres
Die Bezeichnung des
Jahres wird aus Ihrem Firmenstamm automatisch übernommen und
angezeigt und kann hier nicht geändert werden. Das Feld ist daher
gelb unterlegt.
·
Erwerbsschwelle
Die aktuellen
Erwerbsschwellen erfahren Sie im Zweifelsfall bei Ihrer IHK oder
beim Finanzamt. Tragen Sie den Wert in der Währung des
Empfängerlandes ein.
·
J/N Erwerbsschwelle
Sobald Sie eine
Erwerbsschwelle eingetragen haben, will das Programm "wissen", ob
diese Erwerbsschwelle im entsprechenden Jahr voraussichtlich
überschritten wird bzw. ob diese bereits überschritten ist.
Mithilfe des Eintrages "J" kann geregelt werden, dass Ihre
USt-ID bei Bestellungen in das
entsprechende Land angegeben wird, damit Sie ohne die USt des Ursprungslandes beliefert werden. Sie sind
dann selbst für die Versteuerung verantwortlich.
·
Lieferschwelle
Die aktuellen
Lieferschwellen erfahren Sie im Zweifelsfall bei Ihrer IHK oder
beim Finanzamt. Tragen Sie den Wert in der Währung des
Empfängerlandes ein.
·
J/N Lieferschwelle
Sobald Sie eine
Lieferschwelle eingetragen haben, will das Programm "wissen", ob
diese Lieferschwelle im entsprechenden Jahr voraussichtlich
überschritten wird bzw. ob diese bereits überschritten ist.
Mithilfe des Eintrages "J" kann geregelt werden, dass Sie Ihre
Lieferungen mit der USt des
Empfängerlandes abrechnen.